Die Kolleg-Gremien
und ihre Aufgaben
Schulvorstand
Gemäß §38 des Niedersächsischen Schulgesetzes wirken im Schulvorstand am Braunschweig- Kolleg die Schulleiterin mit Vertreter*innen der Lehrkräfte sowie der Kollegiat*innen zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Schulleiterin unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms. Der Schulvorstand nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr. Er entscheidet beispielsweise über
- Die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- Die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Sowie Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule.
Der Schulvorstand macht auch einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die GK von den Entwürfen des Schulvorstandes abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen. Die Anzahl der Mitglieder des Schulvorstands richtet sich nach der Anzahl der Lehrkräfte an der Schule. Der Schulvorstand besteht an Kollegs je zur Hälfte aus Vertreter*innen der Lehrkräfte und Kollegiat*innen. Zurzeit sind es acht Personen.
Das Kollegrat
Das Braunschweig-Kolleg verfügt mit dem Kollegrat über ein besonders ausgeprägtes Instrument, um die Selbstverwaltung und Mitbestimmung von Kollegiatinnen und Kollegiaten zu gewährleisten. Er besteht aus gewählten Gruppen- und Kursprecher*innen und entsendet Vertreter*innen in Fachkonferenzen und die Gesamtkonferenz. Da die Vertreter/innen der Kollegiat/innen ein Drittel der Teilnehmenden an der Gesamtkonferenz stellen, können sie in hohem Maße Einfluss auf die Schulgestaltung nehmen.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (GK) ist ein wichtiges Gremium am Braunschweig- Kolleg. Sie ist mit Beschlusskompetenzen ausgestattet, die in §34 des Niedersächsischen Schulgesetzes verankert sind. Die Anzahl der in der Gesamtkonferenz stimmberechtigten Kollegiatvertreter*innen richtet sich nach der Anzahl der anderen stimmberechtigten Konferenzmitgliedern am Braunschweig- Kolleg. Laut Schulgesetz gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Kollegiat*innen an, wie an einer vergleichbar großen Schule des ersten Bildungsweges zugelassen sind. Die Kollegiatvertreter*innen in der Gesamtkonferenz werden zu Beginn eines Schuljahres neu gewählt. Bitte achten Sie auf entsprechende Nachrichten im Internet und auf Aushänge im Haupthaus.
Fachkonferenzen
Die Konferenz aller Lehrkräfte eins bestimmten Unterrichtsfaches ist zuständig für alle speziell das Fach betreffende Fragen. Die Konferenz tritt mindestens zweimal im Schuljahr nach Einladung durch die jeweilige Fachkonferenz oder auf Wunsch von Lehrkräften oder Kollegiat*innen zusammen. Kollegiat*innen sind in den Fachkonferenzen zwar nicht stimmberechtigt, können sich aber an den jeweiligen Diskussionsprozessen aktiv beteiligen. Hinsichtlich der Relation bzw. Anzahl der Kollegiatvertreter*innen in der Gesamtkonferenz bzw. in den Fachkonferenzen gelten die obigen Reglungen zur Konferenzzusammensetzung.
Die Kollegiatenschaft sowie das Kollegium und die Schulleitung würden sich über Ihr Engagement in einem dieser Gremien freuen. Nur wenn sich viele an der Gestaltung des Schullebens beteiligen, kann das Kolleg sich weiterhin als Schule profilieren, in der erwachsenengerecht gelehrt und gelernt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kollegium, Kollegiat*innen und Kollegrat des Braunschweig- Kollegs
