Fachhochschulreife

Mit der niedersächsischen Fachhochschulreife – oft auch „Fachabitur“ genannt – können Sie an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften studieren (früher ‚Fachhochschulen‘).¹

Die vollständige Fachhochschulreife setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Den berufsbezogenen Teil (z. B. Praktikum, Ausbildung, berufliche Tätigkeit o. ä.) haben Sie in der Regel bei der Aufnahme am Kolleg bereits erfüllt.
Den schulischen Teil können Sie in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase durch bestimmte Leistungen in bestimmten Fächern erwerben. Dies ist bereits nach dem zweiten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase möglich, also am Ende der Jahrgangsstufe 12. Es ist aber auch mit den Leistungen aus dem zweiten und dritten oder dem dritten und vierten Schulhalbjahr möglich.

Bei der individuellen Berechnung und bei Fragen zu weiteren Details² hilft Ihnen unser Oberstufenkoordinator gern weiter.

Wenn die schulischen und beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife.

¹ In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen.
² Rechtlich verbindlich ist der Erwerb der Fachhochschulreife in einer Verordnung geregelt (Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg, kurz AVO-GOBAK). Sie finden die Verordnung z. B. auf den Seiten des niedersächsischen Kultusministeriums unter
http://www.mk.niedersachsen.de/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/gymnasium/abiturpruefung/abiturpruefung-6441.html