Abitur
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur)¹ wird durch den Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase sowie in der Abiturprüfung erworben.
Bei der Abiturprüfung wird in fünf Fächern geprüft. Für die Auswahl der Fächer müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Drei dieser Fächer haben ein erhöhtes Anforderungsniveau. Die Prüfungsfächer müssen schon in der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr belegt worden sein.
Die drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (P1 – P3) werden schriftlich und ggf. auch mündlich geprüft. Auf grundlegendem Anforderungsniveau kann im vierten Prüfungsfach (P4) ebenfalls schriftlich geprüft werden oder es wird stattdessen eine schriftliche Arbeit eingereicht (Zeitraum ein Schuljahr), zu der auch eine mündliche Prüfung gehört. Im fünften Prüfungsfach (P5) wird nur mündlich geprüft.
Bei Fragen zu weiteren Details² hilft Ihnen unser Oberstufenkoordinator gern weiter.
¹ In allen Bundesländern und im Ausland anerkannt.
² Rechtlich verbindlich ist der Erwerb des Abiturs in einer Verordnung geregelt (Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg, kurz AVO-GOBAK). Sie finden diese Verordnung z. B. auf den Seiten des niedersächsischen Kultusministeriums unter
http://www.mk.niedersachsen.de/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/gymnasium/abiturpruefung/abiturpruefung-6441.html